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MEDIZINRECHT LÜNEBURG
Für Patientenrechte bei Behandlungsfehlern

Rechtsanwältin Zidorn ...

ist Spezialistin in der Vertretung von Patientenrechten bei

  • ärztlichen Behandlungsfehlern,
  • der Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten
  • und Fehlern bei Ihrer Krankenhausbehandlung.
Daraus resultierende Schadensersatzansprüche setzt sie konsequent, berufserfahren und zielführend für Sie durch.

Als Patientenanwältin ist RAin Zidorn

  • Fachanwältin für Medizinrecht und
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arzthaftung im DAV ( Deutscher Anwalts Verein).

Rechtsanwältin Zidorn stehen Beratungsärzte zur Seite, die für ihre Mandanten in den medizinischen Fragen sachverständige Argumentationshilfe zum Vorliegen der Behandlungsfehler leisten.

Die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche ihrer Mandanten erfolgt auf der Grundlage des Patientenrechtegesetzes in §§ 630a BGB ff. und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Obergerichte zum Arzthaftungsrecht.

Info

Das Bundes­gesund­heits­ministerium geht jährlich von bis zu 170.000 Patienten in Deutschland aus, die Opfer medizinischer Fehlbehandlungen werden.

Leider machen nur etwa 23% von ihnen ihre Ansprüche überhaupt geltend.

Die Fehler­vorwürfe betreffen vornehmlich die operativen Disziplinen und überdurch­schnittlich Krankenhaus­ärzte. Die Fehler können rein medizinischen Charakter haben, sich auf organisatorische Abläufe beziehen oder es handelt sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen.

Fehlende, unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung der Patienten kommen hinzu.

Medizinische Sachverhalte und Behandlungen sind häufig schwer zu verstehen und die Formulierung von Behandlungs­fehlern ist für den medizinischen Laien oft nicht möglich.

Darum brauchen Medizin­geschädigte Hilfe von Fachanwälten für das Medizinrecht!

Übrigens:

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung - außergerichtlich wie gerichtlich - trägt bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers die Behandlerseite.

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