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FAMILIENRECHT LÜNEBURG
RECHTSANWALTSKANZLEI ZIDORN & PLIKAT

Der Scheidungsstreit um das Familienheim ...

führt leider oft zur Teilungsversteigerung. Der Streit geht dann soweit, dass auf bessere Erlöse verzichtet wird, zur großen Freude der Ersteigerer!

Info

In Deutschland ist die Zahl der Zwangsversteigerungen von Immobilien in den letzten 10 Jahren insgesamt zurückgegangen, nicht aber die der Teilungsversteigerungen.

Durch erfahrene und fachanwaltliche Beratung verhelfen die Rechtsanwältinnen Zidorn und Plikat ihren Mandanten zu wirtschaftlichen und ausgewogenen Lösungen, die kostenintensive und verlustreiche Teilungsversteigerungen vermeiden.

Frau Zidorn und Frau Plikat sind beide Fachanwältinnen für das Familienrecht.

RAin Zidorn ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein) und außerdem Fachanwältin für Medizinrecht.

RAin Plikat ist ausgebildete Mediatorin und auch Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Unser Konzept bei Trennung + Scheidung:

Wir helfen Ihnen, Ihre Zukunft nach Trennung und Scheidung so zu gestalten, dass für Sie ein wirtschaftliches und interressengerechtes Ergebnis entsteht!

Scheidungsantrag und Folgeanträge (z.B. Unterhalt, Zugewinn) können vor Gericht nur von einem Anwalt vor Gericht gestellt werden (Anwaltszwang).

Außergerichtliche Scheidungsfolge-Regelungen sind in der Regel aber nur halb so teuer wie streitig vor dem Familiengericht erreichte Lösungen!

Darum erarbeiten wir Lösungen im Trennungsstreit möglichst - vorher außerhalb des Gerichts, damit die Scheidung einvernehmlich + ohne doppelte Anwaltskosten vollzogen werden kann!

Thema Zugewinnausgleich:

Zugewinnausgleich - Wieviel? Und mein Erbe? Oder die Schulden am Anfang?

Zugewinn ist das Vermögen, das Sie in Ihrer Ehe erwirtschaftet haben. Zugewinnvermögen wird bei Scheidung hälftig geteilt.

Aber was ist die Hälfte?

Schenkungen, Schuldentilgung und Erbschaften beeinflussen das Rechenergebnis nach komplizierten rechtlichen Regeln.

Info

Bei der Wert­ermitt­lung des Zugewinn­vermö­gens gilt das „Stich­tags­prinzip“.

Verglichen wird nur das Vermögen am Hoch­zeits­tag mit dem Vermögen am Tag der Zu­stellung des Schei­dungsan­trages.

Vermö­gens­verschie­bungen (Veränderungen) im Trennungsjahr sollten darum immer auf ihre Recht­mäßigkeit geprüft werden.


RAin Zidorn + RAin Plikat – beide Fachanwältinnen für Familienrecht - ermitteln das zu teilende Vermögen für eine gerechte Scheidung!!

Thema Unterhalt:

Unterhalt – wieviel? Wie lange? Oder überhaupt?

Ist die Ermittlung des Unterhalts für Kinder noch relativ leicht aus der Düsseldorfer Tabelle abzuleiten, bereitet die Festlegung des Unterhalts des Ehepartners oft Schwierigkeiten.

Abhängig vom Einkommen der Ehepartner, vorhandenen finanziellen und persönlichen Belastungen sowie den tatsächlich gelebten Verhältnissen, wird über das „Ob, Wieviel, Wie lange“ entschieden.

Oft werden die gerichtlichen Entscheidungen von dem Ehepartner mit dem maßgeblichen Erwerbseinkommen als „nicht fair“ gefühlt .

Info

Für Ehegattenunterhalt gilt im Grundsatz der „Halbteilungsgedanke“ der ehelichen Lebensverhältnisse.

Die Gerichte entscheiden einzelfallbezogen auf der Grundlage komplexer gesetzlicher Regelungen und vor allem von ständig im Wandel befindlicher Rechtsprechung.

RAin Zidorn + RAin Plikat – beide Fachanwältinnen für Familienrecht - erarbeiten für Sie faire Unterhaltsvereinbarungen, die die Arbeitsmotivation der Ehepartner erhalten!

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