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AKTUELLES
RECHTSANWALTSKANZLEI ZIDORN & PLIKAT

Interessante Informationen aus unseren Rechtsgebieten


Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in unseren Arbeits­bereichen.

Kommen Sie doch gern einmal wieder, um nach Neuigkeiten zu sehen!

Corona-Krise: Sicherheit zuerst!

Während der Corona-Krise vereinbaren wir Termine mit Ihnen und stellen sicher, dass Sie und Ihre Begleitung in unserer Kanzlei in einem individuellen Zeitfenster von uns beraten werden.

   Höheres Schmerzensgeld – Bundesgerichtshof fällt wegweisende Entscheidung für Geschädigte

Medic applying bandage on the head of victim with serious damages sitting on the driver seat after the road accident. Providing emergency medical assistance

Der BGH ist zugunsten der Geschädigten von seiner sogenannten taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes abgewichen. Infolge eines Unfalls erlittene Schmerzen können nicht mehr nur anhand von Tagessätzen für die Dauer des Aufenthalts auf einer Intensiv-/Normalstation eines Krankenhauses hochgerechnet werden.

Vielmehr ist Höhe und Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung in eine Gesamtbetrachtung für eine einheitliche Entschädigung festzusetzen, die sich nicht streng rechnerisch ermitteln lässt.

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 (BGH, Urteil vom 15.02.2022 - VI ZR 937/20)

 

   Rückzahlung von Fortbildungskosten die der Arbeitgeber bezahlt hat? Neues Urteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG).

2023 01 25

Das BAG hat mit Urteil vom 01.03.2022 entschieden, dass die Rückforderung von Fortbildungskosten unzulässig ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb der Bindungsfrist kündigt, weil er unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. In einem solchen Fall hat nämlich auch der Arbeitgeber kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. (BAG – 9 AZR 260/21)

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 Wir prüfen, ob eine Verpflichtung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten besteht.

 

   Teilungsversteigerung der Ehewohnung vor Rechtskraft der Scheidung!

2023 01 25

An sich gilt: Erst die Scheidung dann die Teilungsversteigerung. Der Versuch des Ehepartners, für eine lange Dauer des Scheidungsverfahrens zu sorgen, um länger in der Ehewohnung leben zu können und den Zeitpunkt der Teilungsversteigerung hinauszuzögern, kann scheitern.

Denn in einem solchen Fall ist eine Abwägung der Interessen der Beteiligten vorzunehmen. Fehlen triftige Gründe für den Erhalt der „Ehewohnung“ bei den Getrennten, braucht mit der Teilungsversteigerung nicht bis zur Scheidung gewartet zu werden.

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 (OLG Dresden, 04.11.2021 - 23 UF 259/21 -)

 

 

  Medizinischer Sachverständiger (MedSV) entscheidet nicht Ihren Schadenersatzanspruch!

2023 01 25

Es ist zu verhindern, dass Gerichte falsche Entscheidungen treffen, weil sie mangels eigener Fachkenntnis kritiklos die Einschätzung eines MedSV übernehmen. Bereits die Auswahl des MedSV und nur seine kontrollierende Befragung führen zu bestmöglicher Aufklärung und Erfolg Ihres Arzthaftungsprozesses. 

  Arbeitszeugnis – kein Anspruch auf Schlussformel

2023 01 25

Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Neben der Leistungs- und Führungsbeurteilung endet ein Zeugnis üblicherweise mit einer sogenannten Schlussformel, in der dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit gedankt und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg gewünscht wird.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, das Zeugnis mit einer dementsprechenden Dankes- und Wunschformel zu versehen. Diese Rechtsauffassung hat das BAG noch einmal mit Urteil vom 25.01.2022 – 9 AZR 146/21 bestätigt. Das LAG Niedersachsen hat sich mit Urteil vom 12.07.2022 – 10 SA 1217/21 dieser Rechtsprechung angeschlossen.

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 Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung und Prüfung ihres Arbeitszeugnisses.

 

  Neues Ehegattenvertretungsrecht im Notfall!

2023 01 25

Ab 01.01.2023 wird den Ehegatten in einer Notsituation im Bereich der Gesundheitsfürsorge die gegenseitige Vertretung erlaubt - wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erteilt ist. (Neu § 1358 BGB) Überflüssig werden Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aber nicht - denn nur mit ihnen können Sie notwendige Entscheidungen um Ihre Gesundheit und Ihr Leben selbst bestimmen!

Info

 Wir beraten Sie rechtlich zur Errichtung wirksamer Verfügungen.

 

  Keine Tattooentfernung mittels Laser durch Kosmetiker/innen mehr!

2023 01 25

Die nicht ungefährlichen kosmetischen Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos und Permanent-Make-up dürfen nur noch durch approbierte Ärzte/innen mit entsprechender Weiter- bzw. Fortbildung durchgeführt werden. Dies regelt die neue Vorschrift § 5 Abs. 2 NiSV (Verordnung zum Schutz gegen nichtionisierende Strahlung bei Anwendung beim Menschen), deren Rechtmäßigkeit mehrfach gerichtlich bestätigt ist.

Info

 u.a. OVG NRW 25.01.2022, 13 B 1465/21

 

  Zugewinn? Wissen was im Grundbuch steht!

2023 01 25

Ein Ehegatte kann in das Grundbuch des Grundstücks, das dem anderen Ehegatten gehört, Einsicht verlangen. Hieraus kann ersehen werden, ob und wie das Grundstück belastet ist.
Aus dieser Information lässt sich ein Anspruch auf einen Zugewinnausgleich ableiten (OLG Hamm, 24.06.2022 - 15 W 53/22).

Info

 Wir unterstützen Sie bei der Informationsbeschaffung und Ermittlung Ihres Zugewinnausgleichsanspruchs.

 

 Volles Wartezimmer: PatientIn hat verspätete AU-Feststellung zu vertreten

2023 01 25

Eine Verzögerung der rechtzeitigen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit fällt nicht in die Verantwortungssphäre der Krankenkasse, sondern in die des Patienten, wenn die verspätete Feststellung darauf beruht, dass ein rechtzeitig vereinbarter Arzttermin aufgrund einer überfüllten Arztpraxis aus eigenem Entschluss heraus nicht wahrgenommen wird, weil der Patient sich längere Wartezeiten nicht zumuten will.

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 (BSG – Urteil vom 26.01.22 – B 3 KR 19/22 B)

 

Arbeitnehmerrechte im Online-Versandhandel

Arbeitnehmer bei Online-Versandhändlern wie Amazon, Zalando und Co. kämpfen regelmäßig für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne. Schichtarbeit, Sonn-und Feiertagsarbeit, Überstunden und befristete Arbeits-Zeitverträge sind die Regel.

Info

Online - Versandhandelsunternehmen nehmen an Zahl und Größe ständig zu, und damit auch die Zahl der Arbeitsplätze in dieser Branche.

Das Beispiel Amazon lässt diese Tendenz deutlich werden: Während Amazon 2007 weltweit noch 17.000 Arbeitnehmer beschäftigte, sind es 2015 schon 230.000 gewesen.

2017 wird Amazon in Winsen/Luhe ein Logistikzentrum mit 1.500 festen Mitarbeitern errichten. Saisonal ( Weihnachten pp.) wird diese Mitarbeiterzahl auf bis zu 3.000 steigen!


Rechtsanwältin Plikat prüft, ob Ihre Arbeitnehmerrechte als Mitarbeiter eines Online-Versandhändlers eingehalten werden!

 

Einholung einer Zweitmeinung zu empfohlener Operation ab 01.01.2019 möglich

Seit dem 01.01.2019 besteht ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch bei Eingriffen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) sowie bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomie).

Ärzte sind nunmehr verpflichtet, Patienten über ihren Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung zu informieren, wenn sie die Indikation für einen der genannten planbaren Eingriffe stellen. Rät ein Arzt einem Patienten zu einer Tonsillektomie, Tonsillotomie oder Hysterektomie, muss er den Patienten darauf hinweisen, dass er sich vor dem Eingriff eine Zweitmeinung einholen kann, die von seiner Krankenversicherung bezahlt wird. Der Arzt händigt dem Patieten dazu alle für die Zeitmeinungsberatung nötigen Befunde sowie ein Merkblatt aus. Zudem soll er auf eine Liste für die Einholung der Zweitmeinung verfügbarer Ärzte hinweisen, die die Landeskrankenhausgesellschaft und kassenärztliche Vereinigung erstellen.

 

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mindestlohngesetz (MiLoG) als Text

1.|
Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, den im Inland beschäftigten Arbeitnehmern den Mindestlohn zu zahlen. Dieser Mindestlohn beträgt derzeit 9,82 €.

Unter Arbeitnehmern sind zu verstehen:

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • <ligeringfügig beschäftigte="">
  • Saisonarbeiter

Nicht unter das Mindestlohngesetz fallen:

  • arbeitnehmerähnliche Personen
  • freie Dienst­nehmer/­Werk­unternehmen
  • Auszubildende
  • Personen, die Dienst nach dem Bundes­freiwilligen­dienst­gesetz leisten
  • Personen, die sich in einem Eing­lie­derungs­verhältnis befinden
  • ehrenamtlich tätige Personen
  • minderjährige Beschäftigte ohne Berufsausbildung

Bei Praktikanten hängt es von der Art des Praktikums ab, ob das Mindestlohngesetz zur Anwendung gelangt oder nicht. Für ehemals langzeitarbeitslose Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung nicht. Schließlich gibt es noch einige Branchentarifverträge, die einen geringeren Stundenlohn als den Mindestlohn regeln.

2.|
Aufgrund der neuen Gesetzeslage ist noch sehr streitig, auf welche Gehaltsbestandteile der gesetzliche Mindestlohn anzuwenden ist.

Bisher gab es hierzu insbesondere folgende Entscheidungen:

  • Arbeitsgericht Berlin vom 04.03.2015: Zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung darf nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden
  • EuGH vom 07.11.2013: Einmalzahlungen sind auf den Mindestlohn für den gewährten Zeitraum anzurechnen
  • BAG vom 16.04.2014: Nachtschichtzulagen und Spätschichtzulagen können auf den Mindestlohnanspruch angerechnet werden
  • EuGH vom 12. 02.2015: Sachbezüge wie Kost und Logis sind nicht auf den Mindestlohn anzurechnen
  • Arbeitsgericht Düsseldorf vom 02.06.2015: Der gewährte freiwillige Leistungsbonus ist auf den Mindestlohn anzurechnen.
Des Weiteren ist derzeit davon auszugehen, dass Überstundenzuschläge und Erschwerniszuschläge, sofern diese Arbeiten den Normalfall darstellen, auf den Mindestlohn anzurechnen sind.

Trinkgelder sollen dagegen nicht auf den Mindestlohn anrechenbar sein, da sie von dritter Seite und nicht vom Arbeitgeber gezahlt werden.

3.|
Achtung: Nach § 3 MiLoG sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten, beschränken oder ausschließen, unwirksam. Auch ein außergerichtlicher Verzicht ist unwirksam.

 

 

Neues zum Thema: Urlaub

Urlaubsverfall

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, den ihm zustehenden Urlaub bis zum Ende des Kalenderjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraums zu nehmen; ansonsten verfällt er.

Nach dem EuGH-Urteil vom 06.11.2018 hat das Bundesarbeitsgericht nun mehrfach (Urteil vom 19.02.2019 und 26.05.2020) entschieden, dass der Arbeitgeber eine Initiativlast hat, bevor der Urlaub verfallen kann.

Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, den Arbeitnehmer zuvor konkret aufzufordern, den Urlaub zu nehmen und den Arbeitnehmer klar und rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt.

Hat der Arbeitgeber dies versäumt, verfällt der Urlaub nicht. Dies gilt auch für Urlaube aus vorangegangenen Kalenderjahren.

 

Höherer Unterhalt für Kinder bei hohem Einkommen der Eltern
 

Mit wenigen Ausnahmen galt die Regel, dass der Kinderunterhaltsanspruch begrenzt war nach Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle, mithin ein höheres Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils über 5.500,00 € nicht berücksichtigt wurde.

Derr BGH hat nun mit Beschluss vom 16.09.2020 - XII ZB 499/19 - ausgeführt, dass bei höherem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils die Düsseldorfer Tabelle fortgeschrieben werden kann bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000,00 €. Im Einzelfall führt dies zu einer Verdoppelung(!) des bisherigen Kinderunterhaltsbetrages.

Über die Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle und Konsequenz für den Unterhalt Ihres Kindes beraten wir Sie ausführlich.

Corona-Schließung!

Keine Lohnfortzahlung für Minijobber - aber AusnahmenDas BAG hat in einem ersten Corona Urteil am 13.10.2021 (5 AZR 211/21) - anders als die erstinstanzlichen Gerichte - entschieden, dass ein Arbeitgeber den Minijobbern keinen Lohn weiterzahlen muss, wenn alle Geschäfte bei einem allgemeinen Corona-Lockdown zur Schließung gezwungen waren.Das BAG hat dies damit begründet, dass es Ziel des generellen Corona-Lockdowns gewesen sei, soziale Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen. In einem solchen Fall habe sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko realisiert.Achtung! Nur wenn die Behörden die Schließung von bestimmten Betrieben verlangt haben, von denen besondere Infektionsgefahren ausgehen (z.B. Physiotherapeuten, Friseure, etc.) hat sich das Betriebsrisiko verwirklicht. Der Arbeitgeber hat dann weiter Lohn zu zahlen.Wir prüfen, ob Sie noch Lohnzahlungsansprüche geltend machen können.

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